AGB
AUFTRAGSARBEITEN „Goldene Hausnummer“
1.
VERTRAGSABSCHLUSS
Mit der Auftragsvergabe, schriftlich oder mündlich, gelten die AGB als vereinbart. Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer ist mit Überweisung bzw. Erhalt der Vorkasse
geschlossen.
2. URHEBER-/NUTZUNGSRECHT
2.1 Der Käufer erwirbt nach vollständiger Entrichtung des in der schriftlichen oder mündlichen Auftragsbestätigung vereinbarten Kaufpreises das Eigentum an dem in Auftrag gegebenen Werk.
2.2 Das urheberrechtliche Nutzungsrecht verbleibt bei dem Auftragnehmer. Kopien der Werke/Schilder und deren Grundlagen können von dem Auftragnehmer zu Werbezwecken in eigener Sache verwendet werden.
Ausnahmeregelungen müssen mit dem Auftragnehmer vor Vertragsabschluss vereinbart werden. Nebenabreden oder Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
2.3 Der Auftraggeber ist zu einer nichtgewerblichen Veröffentlichung des Werkes bei sichtbarer Benennung des Namens der Urheberin berechtigt.
3. VERGÜTUNG
3.1 Der Kaufpreis wird 2 Kalenderwochen nach Auslieferung fällig.
Im ausgewiesenen Betrag, ist gemäß § 19 UStG, keine Umsatzsteuer enthalten.
4.
BEANSTANDUNGEN / REKLAMATIONEN
4.1 Der Auftraggeber hat die Möglichkeit einer Vorabnahme (Ansicht des Werkes nach Fertigstellung - meist digitalisiert). Sollte das Werk gravierende Mängel aufweisen, die über die dem Auftrag
angemessene künstlerische Gestaltungsfreiheit hinausgehen und sich qualitativ erheblich von den Beispielarbeiten unterscheiden, so sind diese Beanstandungen innerhalb von 7 Tagen nach Ansichtstermin
bei dem Auftragnehmer schriftlich einzureichen
4.2 Sollte das Werk nach der Zusendung bzw. Übergabe gravierende, bei der Vorabnahme nicht erkennbare und von dem Auftragnehmer verschuldete Mängel aufweisen, sind diese Mängel innerhalb von 7
Tagen in schriftlicher Form zu reklamieren. Nach Ablauf der 7 tägigen Frist gilt das Werk als vertragsmäßig und mängelfrei abgenommen.
5.
HAFTUNG
5.1 Für Beschädigungen oder Verlust von Werken oder Vorlagen auf dem Postweg ist der Auftragnehmer nicht haftbar zu machen.
5.2 Der
Auftragnehmer haftet nur für Schäden die sie selbst grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeiführt.
6. EINHALTUNG DES FERTIGSTELLUNGS- UND LIEFERTERMINS
6.1 Die Einhaltung des vereinbarten Fertigstellungstermins setzt einen unverzüglichen Vertragsabschluss (Erhalt des Gesamtbetrages) voraus.
6.2 Das Werk gilt mit der Ansichtsmöglichkeit (meist digitalisiert) des Endproduktes als fertiggestellt. Nachträgliche Änderungswünsche unterliegen nicht der ursprünglichen Terminvereinbarung und
müssen neu terminiert und je nach Aufwand finanziell berechnet werden.
6.3 Der Liefertermin ist abhängig von dem Zeitpunkt des Zahlungseinganges und der Versanddauer. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Werk unverzüglich nach Zahlungseingang auf den vereinbarten
Postweg zu geben.
7. VORLAGEN
Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Auftragnehmer übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber den
Auftragnehmer von eventuellen Ersatzansprüchen Dritter frei.
8. SCHLUSSBESTIMMUNG
Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.